BDF-Products GmbH
Alfred-Klanke-Straße 4
58239 Schwerte

Inhalt der AGB

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer-  und Versandbedingungen
  6. Mängelhaftung
  7. Beschaffenheit
  8. Transport, Wartezeiten, Abrechnung, Pflichten des Auftragnehmers
  9. Kundenschutz 
  10. Abnahme
  11. Eigentumsvorbehalt
  12. Mitwirkungspflichten des Kunden
  13. Haftung
  14. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten
  15. Gerichtsstand
  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der BDF-Products GmbH  (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

2.1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Verträge kommen daher erst zustande, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt oder die Ware ausgeliefert wird.

2.2. Für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, wenn eine solche erfolgt.

2.3. Unsere Angebote beinhalten die Abholung ab Hof in der gewünschten Verpackung, soweit nicht anders vereinbart.

2.4. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

  1. Widerrufsrecht

3.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. 

3.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen. 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.

4.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach entsprechender Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegen. Sämtliche Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.3. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen–auch der nicht fälligen–Rechnungen zu verlangen.

4.4. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist der Verkäufer bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit- jedoch mindestens 4 Monate- gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.

  1. Liefer-  und Versandbedingungen

5.1. Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

5.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.3. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

  1. Mängelhaftung

6.1. Mängelrügen sowie Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unterbreitet werden und die Ware sich noch im Originalzustand befindet. Handelsübliche oder technisch bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Gewicht, Aufmachung oder Farbe können nicht beanstandet werden.

6.2. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

6.2. Dünger-, Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Wuchsmittel: Für Schäden, gleich welcher Art, die durch unsachgemäße, insbesondere aber durch eine Behandlung entstanden sind, die der Gebrauchsanweisung widerspricht, hafteten die Verkäufer nicht.

6.3 Futtermittel sowie Heu und Stroh können ausschließlich während des Entlade bzw. Ladevorgangs beanstandet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. 

  1. Beschaffenheit

7.1. Soweit in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderen Schriftstücken auf Warenbeschreibungen, insbesondere Prospekte, Merkblätter oder Verarbeitungsanleitungen, Bezug genommen wird oder diese sonst in einen Vertrag einbezogen werden, ist damit eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der beschriebenen Ware nicht verbunden. Gleiches gilt für Beschreibungen in einschlägigen technischen Normen.

7.2 Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei sind nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlings Freiheit, wird keine Haftung übernommen.

  1. Transport, Wartezeiten, Abrechnung,  Pflichten des Auftragnehmer

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geforderte Fahrzeug in einem sauberen, trockenen und gereinigten Zustand (frei von Fremdanhaftungen!) zum vereinbarten Zeitpunkt zur Beladung zur Verfügung zu stellen.

8.2 Der Auftragnehmer versichert, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach §§ 3, 5, 6 GüKG (Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz, Drittlandgenehmigungen, CEMT-Genehmigung) sowie im Falle von Abfalltransporten nach § 49 KrW-/AbfG und § 1 TgV, oder § 52 KrW-/AbfG zu verfügen.

8.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausländische Fahrer aus Drittstaaten nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung einzusetzen. Er verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Fahrpersonal eine Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs. I Satz 2 GüKG besitzt und auf der Fahrt mitführt. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer sämtliche Kontrollen die zur Einhaltung der EGVerordnung 561/2006 sowie der FPersV in Ihrer aktuellsten Form.

8.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, dem Auftraggeber alle mitzuführenden Dokumente bei Kontrollen durch diesen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Er verpflichtet sich zur Erteilung entsprechender genereller Anweisungen an sein Personal.

8.5 Der Auftragnehmer bestätigt ebenfalls, dass sich die von ihm eingesetzten Fahrzeuge, in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und die gesetzlich geforderten Hauptuntersuchungen, sowie die jeweils gültigen UVV eingehalten werden

8.6 Soweit nicht anders angegeben, sind sämtliche Termine FIX-Termine, die zwingend einzuhalten sind. Bei Nichteinhaltung dieser angegebenen Termine behalten wir uns das Recht vor, Sie in Höhe der uns anfallenden Strafgebühren in Regress zu nehmen. Sollten Beförderungshindernisse (Lieferverzögerungen, Fehlmengen, Beschädigungen, Weigerungen) auftreten, sind wir unverzüglich telefonisch / schriftlich (per Email an Dispo@BDF-Products.de) zu informieren

8.7 Auftretende Wartezeiten, ab zwei Stunden pro Be und Entladung , sind uns unverzüglich nach Entstehung zu melden und mit einem Ausdruck des digitalen Tachographen oder einer Kopie der Tachoscheibe zu belegen. Verspätete oder unvollständige Meldungen werden nicht akzeptiert und somit nicht vergütet.

8.8 Bei allen internationalen Lieferungen hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass bei Fahrtantritt, alle für den Transport erforderlichen Dokumente (z.B. Anhang VII ) dem Fahrer ausgehändigt bzw. zur Verfügung gestellt wurden sowie ordnungsgemäß ausgefüllt sind

8.9 Bei allen Kunden die Sie in unserem Auftrag bedienen, gilt außerdem die Pflicht eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Diese PSA muss mindestens aus einer Warnweste oder reflektierender Arbeitskleidung, geschlossenen Sicherheitsschuhen der Klasse S3 sowie einem Helm bestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese PSA seinem Fahrpersonal zur Verfügung zu stellen.

8.10 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Beteiligten der Lieferungen (Wäger/Spediteur/Abnehmer) an den richtigen, für sie vorgesehenen Stellen auf dem Formular/Wiegeschein unterschreiben. Es muss darauf geachtet werden, dass der Abnehmer den Empfang der Ware per Firmenstempel, Unterschrift und mit dem Datum des Erhaltes der Ware an den dafür vorgesehenen Stellen (vollständig wie vorgenannt) quittiert. Der quittierte Wiegeschein (Stempel, Unterschrift und Datum des Warenerhaltes) muss zwingend mit Ihrer Rechnung an unsere vorgenannte Adresse eingereicht werden! Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe ist eine Vergütung Ihrer Frachtrechnung nicht möglich

8.11 Mit Annahme unserer Transportaufträge verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Vorgaben zum Mindestlohn (MiLoG) und die übrigen allgemeinen Arbeitsbedingungen einzuhalten und die LTG-Wetterau-West von Ersatzansprüchen, die sich aus einem Verstoß gegen das ihm obliegende Mindestlohngebot ergeben, frei zu stellen.

8.12 Wiederverkauf von Transportaufträgen ist nicht gestattet und strengstens untersagt! Bei verstoß behält sich die BDF-Products GmbH ein eine Vertragsstrafe von 2.500€ zu berechnen. 

8.13 Sämtliche Transporte die durch uns an Sie vergeben werden, sind an den folgenden Rechnungsempfänger zu fakturieren:

BDF-Products GmbH, Alfred-Klanke-Straße 4, 58239 Schwerte

Ihre Rechnung muss zur korrekten Zuordnung unsere Transportauftragsnummer enthalten. Die Bezahlung Ihrer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung (inkl. anhängenden Wiegekarten/Lieferscheinen) erfolgt 45 Tage oder 7 Tage abzüglich 3% Skonto nach Rechnungseingang.

Eine Zusendung der Rechnung auf elektronischem Wege kann unter der E-Mail-Adresse rechnung@bdf-products.de   erfolgen.

8.14 Bei Nichtgestellung des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss werden dem Auftragnehmer alle anfallenden Mehrkosten, die zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges entstehen, weiterbelastet.

8.15 Unsere Beförderungsverträge gelten auch ohne schriftliche Bestätigung als angenommen, wenn Ihnen nicht binnen 60 Minuten ganz oder teilweise schriftlich widersprochen wird.

8.16 Mit der Vertragsannahme verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Transportdurchführung. Geladenes Maß ist abzuliefern. Untermaß sowie aus Verwechslung der Warenart bei Beladung entstehende Differenzen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung nicht nach, wird diesem der Ladeausfall in Rechnung gestellt. Des Weiteren wird ein Schadensersatz in Höhe von € 150,00 erhoben. Bei fehlenden Papieren gem. Ziffer 2 oder verspätetem Eingang von Papieren behalten wir uns das Recht vor, eine Frachtkürzung um 10% vorzunehmen. Sollte durch fehlende Papiere ein größerer Schaden entstehen, wird dieser berechnet. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen, in diesem Falle wird dieser geschuldet. Etwaige weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

8.17 Die Fracht und Transportpapiere sind per Mail an Rechnung@BDF-Products.de zu schicken. Sind die Unterlagen nach 5  Werktagen nach Entladedatum nicht eingetroffen, werden wir pro Transportauftrag eine
Schadenspauschale in Höhe von 15,- Euro und nach 10 Tagen eine Schadenspauschale von mindestens 10% des Frachtpreises vom Rechnungsbetrag in Abzug bringen. Weist der Auftraggeber nach, dass einSchaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vereinbarte Schadenspauschale entstanden ist, vermindert sich die Pauschale entsprechend.

     9. Kundenschutz

9.1 Es besteht ein Kundenschutz gegenüber dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber BDF-Products GmbH. Es dürfen keine Kunden o.ä. mit Angeboten vom Auftragnehmer beworben werden und werden bei nicht Einhaltung mit einer Strafe von mind.50.000 € belegt. 

       10.  Abnahme 

10.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen, bei einem Zug um Zug Geschäft gegen Zahlung des vollständigen Kaufpreises.

Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere vom Vertrag zurücktreten. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

        11.  Eigentumsvorbehalt

11.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zu Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unserer Saldoforderung, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Zahlung bei Wechsel und Scheck tritt erst mit deren Einlösung ein. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten, unsere Forderungen insgesamt um mehr als 2 % werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. Werden Erlöse auf Grund einer Zwangsvollstreckung realisiert, so steht der Erlös uns zunächst voll zu. Wir werden unverzüglich abrechnen. Pfändungen sind entsprechend freizugeben, vorausgesetzt, dass alle unsere Ansprüche befriedigt sind.

11.2. Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenständen erwerben wir anteilig Miteigentum. Verliert unsere Ware durch Verarbeitung ihre rechtliche Selbstständigkeit nicht, so können wir auf ihre Herausgabe verlangen. Das vorgenannte Miteigentum erlischt insoweit. Der Kunde verwahrt sorgfältig und unentgeltlich. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb ermächtigt. Dieser tritt seine so erworbene Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Unterhält der Kunde mit seinem Abnehmer ein Kontokurrentverhältnis, wird die Kontokurrentforderung des Kunden an seinen Abnehmer bis zur Höhe all unserer Forderungen gegen den Kunden bei laufender Rechnung unserer Kontokurrentforderung, schon jetzt an uns abgetreten. Eine Offenlegung der Abtretung erfolgt erst bei Zahlungsverzug oder sonstiger Gefährdung unserer Ansprüche. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zum Einzug berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen, an wen er veräußert und welche Forderungen er diesbezüglich erworben hat. Hat der Kunde bezüglich der Abtretungen einen Titel, so hat er diesen auf Verlangen uns in gesetzlicher Form auf seine Kosten abzutreten.

11.3. Pfändungen unserer Waren und Miteigentumsanteile sind unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Insolvenzeröffnung bzw. Ablehnung mangels Masse, sind wir berechtigt, die sofortige Rückführung unserer Waren auf Kosten des Kunden zu verlangen. Machen wir vom Rückrufrecht Gebrauch, ist dies, unbeschadet anderer zwingender Gesetzesvorschriften, nur dann als Vertragsrücktritt anzusehen, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

         12. Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1. Soweit Ware von uns beim Kunden angeliefert bzw. von ihm abgeholt wird, ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit der jeweiligen Örtlichkeit gewährleistet ist. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Zu- und Abfahrt mit schweren Lastkraftwagen, Baggern und dergleichen durch uns schadlos bewältigt werden können, sodass Schäden am Eigentum des Kunden oder Dritter ausgeschlossen sind. Kommt der Kunde dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, sind jegliche Schadenersatzansprüche uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem Verhalten unsererseits, das auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Entstehen Schäden an Rechtsgütern Dritter und trifft uns hinsichtlich eines Verschuldens nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, so stellt uns der Kunde, soweit er seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, von diesbezüglichen Schadenersatzverpflichtungen frei.

12.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass an seiner Ab- bzw. Beladestelle neben vorgenannter Verkehrssicherheit auch genügend Raum vorhanden ist, die ein problemloses, zügiges Ab- bzw. Beladen ermöglichen. Sind derartige Vorkehrungen durch den Kunden nicht getroffen worden, können wir die Leistung verweigern und den hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwand – d.h. Fahrt- und Personalkosten – gesondert in Rechnung stellen. Werden Zu- bzw. Abfahrt, das Be- bzw. Abladen auf Weisung des Kunden gegenüber unserem Personal durchgeführt, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, n unser Personal handelt grob fahrlässig bzw. vorsätzlich.

12.3. Sind aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse Schutzmaßnahmen angezeigt, ohne die unser Personal gesundheitlich beeinträchtigt bzw. unsere Fahrzeuge beschädigt werden könnten, hat der Kunde auf seine Kosten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um dies zu verhindern und unser Personal auf entsprechende Gefahren ausdrücklich hinzuweisen

        13. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

13.1. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt 

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,  

– bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  

– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

13.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für eine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

          14. Freistellung bei Verletzung von Drittrechten

Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Verkäufer von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

          15.Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

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